Konzept für eine Kultur der Achtsamkeit

Schutzkonzept für die Ev.-luth. Kirchengemeinde Langeoog

Stand: 06.01.2025

1. Allgemeines

1.1. Leitbild

Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht!

Denn ich bin mit dir, und niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden. (Apg. 18,9-10)

Die Arbeit in Kirchenkreis, Kirchengemeinde und kirchlichen Einrichtungen lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der kirchlichen Arbeit entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend sein soll. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausgenutzt werden.

1.2. Definition von Gewalt

Gewalt geschieht immer in einem Kontext von Machtgefälle, Machtausübung und Machtmissbrauch und kann auf verschiedenen Ebenen ausgeübt werden: physisch, psychisch, sexuell. Die Grenzen der Einordnung als Grenzverletzung, Übergriff oder Gewalt bis hin zum Missbrauch sind fließend:

  • Grenzverletzungen geschehen manchmal zufällig und unbeabsichtigt, sind als solche korrigierbar, wenn sie wahrgenommen und in Zukunft vermieden werden, z.B. unbeabsichtigte Berührung oder Kränkung. Permanente Vernachlässigung eines Grenzen achtenden Umgangs resultiert aus persönlichen und/oder fachlichen Unzulänglichkeiten und können für hauptamtliche Mitarbeitende Anlass für ein Disziplinarverfahren werden.
  • Übergriffe geschehen nicht zufällig oder aus Versehen, sondern resultieren aus grundlegenden fachlichen Defiziten und/oder persönlichen Dispositionen. Dabei werden abwehrende Reaktionen missachtet, Wahrnehmungen der Person gegenüber heruntergespielt oder uminterpretiert. Übergriffe können auch der strategischen Vorbereitung einer strafrechtliche relevanten sexualisierten Gewalt dienen. Übergriffe können strafrechtlich relevant werden.
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt, wie z.B. körperliche Gewalt, sexuelle Nötigung und Gewalt, Missbrauch, Erpressung.

2. Prävention

2.1. Risiko-/Ressourcenanalyse

An vielen Orten in unserem Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden und Einrichtungen gelingt gute und vertrauensvolle Arbeit seit vielen, vielen Jahren. In unserem Kirchenkreis gab es jedoch auch zwei bekanntgewordene Fälle von sexualisierter Gewalt, die leider nicht verhindert, aber aufgearbeitet werden konnten Wir wissen um die langen Nachwirkungen und bleibende Verletzungen. Darum hat für uns die Prävention oberste Priorität. Deshalb nehmen wir die Risko- und Ressourcenanalyse für alle Teilbereiche der kirchlichen Arbeit ernst und einzeln vor in den Anhängen (1-10+14) .

2.2. Partizipation

Partizipation meint die Beteiligung, Mitsprache und Mitwirkung von Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen und Teilnehmenden an den Angeboten in Kirchenkreis, Kirchengemeinden und Einrichtungen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Das Engagement von Ehrenamtlichen und Teilnehmenden geschieht gänzlich freiwillig.
  • Wir respektieren persönliche Grenzen, Intim- und Privatsphäre.
  • Wir achten vertrauensvolle Gesprächssituationen sowie das Seelsorge- und Beichtgeheimnis in ihrer Unterschiedlichkeit. Wir wissen um das hohe Gut der unterschiedlichen Gesprächssituationen und schaffen daher größtmögliche Transparenz.

Wo Gesprächssituationen uneindeutig sind, befördern wir Eindeutigkeit.

  • Wo anvertraute Inhalte kommuniziert werden sollen, besprechen wir mit der betroffenen Person, wer was wann mit wem kommuniziert.
  • Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weisen wir auf deren Recht hin, dass anvertraute Inhalte vertraulich bleiben – auch gegenüber den Eltern. Mitteilungen an Erziehungsberechtigte erarbeiten wir gemeinsam mit dem jeweiligen Kind bzw. Jugendlichen und entscheiden zusammen, wer diese mitteilt und in welchem Setting.
  • Im Falle einer akuten Kindswohlgefährdung oder einer akuten Gefahr für das eigene Leben bzw. das Leben anderer ist das Recht auf Schweigepflicht eingeschränkt (soweit der anvertraute Inhalt nicht eindeutig im Rahmen der Einzelbeichte formuliert wurde). Nach Möglichkeit informieren wir Betroffene über einzuleitende Maßnahmen (wie z.B. die Information des Jugendamtes) gleichzeitig mit den entsprechenden Diensten.
  • Wir nehmen uns regelmäßig Zeit für ein offenes und konstruktives Feedback.

2.3. Beschwerdemanagement

Der Ev.-luth. Kirchenkreis Harlingerland, zu dem die Kirchengemeinde Langeoog gehört, verfügt über ein Verfahren zum Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und Beschwerden. Den konkreten Ablauf vom Eingang bis zum Ergebnis des Klärungsprozesses und einer Rückmeldung stellt die Abbildung auf der Website des Kirchenkreises Harlingerland im Anhang (11a) dar. Ein Formular zur Erfassung von Einzelfällen und Beschwerden ist als Anhang (12) angefügt. Die Abläufe in den besonderen Fällen von Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt unter Minderjährigen sind in den Anhängen (11b und 11c) beschrieben. Zum Umgang mit jedem Einzelfall gehört auch der Krisenplan der Landeskirche der sich im Anhang (11d) findet.

Für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche definieren wir ergänzend das Beschwerdemanagement im Einzelnen im Anschluss an die Risiko- und Ressourcenanalyse in den Anhängen (1-10+14).

Für alle Beschwerden und Fälle sexualisierter Gewalt stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Superintendentin Eva Hadem
    Kirchplatz 5-7
    26427 Esens
    Tel: 04971 – 91 97 11
    Mail: SUP.Harlingerland@evlka.de
  • Pastor Thomas Thiem, stellv. Superintendent
    Schubertweg 18
    26409 Wittmund
    Tel: 04462 – 94 67 10
    Mail: thomas.thiem@evlka.de
  • Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Wittmund:
    Frau Schulzek
    Dohuser Weg 34, Verwaltungsgebäude VI
    26409 Wittmund
    Tel: 04462 – 86-1345
  • Fachstelle für Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers sexualisierte.gewalt@evlka.de
  • Unabhängige Ansprechstelle „help“: Telefon 0800-5040112 oder über die Website Hilfe für Opfer von Missbrauch in Kirche und Diakonie | Home (anlaufstelle.help)

Erste Kontakt- und Ansprechpersonen für die einzelnen Arbeitsbereiche finden sich in den jeweiligen Anhängen (1-10+14).

Für Beschwerden, die Menschen anonym abgeben wollen, sind folgende Briefkästen vorgesehen:

  • Superintendentur, Kirchplatz 5-7, 26427 Esens
  • Diakonisches Werk, Standort Esens, Kirchplatz 5-7, 26427 Esens
  • Diakonisches Werk, Drostenstraße 14, 26409 Wittmund

2.4. Personalauswahl und -entwicklung

An unterschiedlichen Stellen haben wir das Thema Schutzkonzept und Prävention sexualisierter Gewalt fest verankert:

  • in allen Bewerbungs-, Einstellungs- und Einweisungsgesprächen (dies gilt auch für Praktikant*innen und Ehrenamtliche in leitender Funktion)
  • im Rahmen der Visitationen und Jahresgespräche
  • in der Arbeit mit Kindern, in der Konfi- und Jugendarbeit insbesondere vor Freizeitmaßnahmen und in der Juleica-Schulung
  • in regelmäßigen Abständen in der Versammlung der Mitarbeitenden, der Kirchenkreis-konferenz, in den Leitungstreffen der Kirchenmusik und beim Treffen der Küster*innen
  • in den Gremien insbesondere zu Beginn einer neuen Legislaturperiode und im Rahmen eines Kirchenvorsteher*innen-Tags zu Beginn der neuen Amtszeit
  • in regelmäßigen Abständen in den Besuchsdienstkreisen

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsene in gemeindlichen Leitungsfunktionen sind verpflichtet, vor Beginn der Mitarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses ist für alle Hauptamtlichen Bestandteil der Personalakte und wird alle fünf Jahre aktualisiert. Alle Mitarbeitenden haben das Recht und die Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen insbesondere auch zum Themenkomplex sexualisierter Gewalt. Auf Veröffentlichungen und Fachliteratur wird hingewiesen bzw. diese zur Verfügung gestellt.

2.5. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden tragen und unterschreiben eine Selbstverpflichtungs-erklärung auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Dieser bietet Orientierung und Handlungssicherheit. Gleichzeitig signalisieren der Kodex und die Verpflichtung nach außen, dass sich alle Mitarbeitenden im Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden und Einrichtungen mit den Themen Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und deren Prävention auseinandergesetzt haben und aufmerksam damit umgehen. Eine Kultur der Achtsamkeit ist zum Schutz und Wohlbefinden aller etabliert.

Ergänzende Verpflichtungen werden ggf. für die einzelnen Bereiche gesondert definiert.

Die im Kirchenkreis erarbeitet Selbstverpflichtungserklärung findet sich auf der Website des Kirchenkreises im Anhang (13).

3. Intervention

(Die genannten Anhänge finden sich auf der Website des Kirchenkreises Harlingerland)

3.1. Handlungsablauf bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende

Anhang (11a)

3.2. Handlungsablauf bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Minderjährige an einem Kinder oder Jugendlichen innerhalb der kirchlichen Angebote

Anhang (11b)

3.3. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Anhang (11c)

3.4. Krisenplan der Landeskirche

Anhang (11d)

4. Schlussbemerkungen

Das Konzept wurde von der Steuerungsgruppe federführend erarbeitet. Teilbereiche wurden durch den Kreisjugenddienst, den Kreisjugendkonvent, die Kirchenkreiskonferenz und den Diakonievorstand erarbeitet.

In der Kirchenkreissynode zusammen mit allen hauptamtlichen Mitarbeitenden wurde das Schutzkonzept vorgestellt, diskutiert und beschlossen. Fortan wird es weiterentwickelt.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung umfasst unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Überprüfung der Umsetzung auf allen Ebenen
  • Beschwerdemanagement
  • Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt
  • Rehabilitationsverfahren bei unbegründeten Vorwürfen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Federführend für die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes sind

  • auf Ebene des Kirchenkreise die leitenden Gremien (Kirchenkreisvorstand, Diakonievorstand, Vorstand der Kirchenkreissynode), die Leitung des Diakonischen Werkes, die Superintendentin und die durch den Kirchenkreisvorstand berufene Steuerungsgruppe
  • auf Ebene der Kirchengemeinde insbesondere die Kirchenvorstände.

Alle zwei Jahre werden wir das Schutzkonzept aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage des Kirchenkreises abrufbar. Alle Kirchengemeinden werden mit einem Ordner zum Schutzkonzept ausgestattet, der individuell weiterentwickelt und aktualisiert werden kann. Der Ordner soll sichtbar in den Gemeindehäusern und Einrichtungen ausliegen.

In der Steuerungsgruppe haben mitgearbeitet:

Sina Brüling und Katharina Willms (Kreisjugendkonvent), Jürgen Buß (Vorsitzender der KK-Synode) Diakon Matthias Conrad (KJD, MAV), Christian Cordes (KK-Synode und Diakonieausschuss), Superintendentin Eva Hadem (Gesamtleitung Kirchenkreis), Pastorin Martina Stecher (Beauftragte für Konfirmand*innen-Arbeit, Kirchengemeinde), Pastor Thomas Thiem (Diakonie und Kirchengemeinde), Dörthe Utesch (Kirchenvorstand und Kita-Arbeit).

Bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt bedanken wir uns für die Begleitung und Unterstützung in der Erstellung des Schutzkonzeptes.

Anhang (zu finden auf der Startseite der Homepage des Kirchenkreises)

  1. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  2. Ausbildung
  3. Besuchsdienstarbeit
  4. Friedhof
  5. Erwachsenenbildung
  6. Gottesdienst
  7. Ausschüsse, Gremien, Tagungen
  8. Kirchenmusik
  9. Seelsorge
  10. Kirchenbüros/Verwaltung
  11. Beschwerdemanagement
    a) Handlungsablauf bei Verdacht auf sex. Gewalt durch Mitarbeitende
    b) Handlungsablauf bei Verdacht auf sex. Gewalt unter Minderjährigen im Rahmen eines kirchlichen Angebots
    c) Handlungsablauf bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung
    d) Krisenplan der Landeskirche
  12. Erfassungsbogen für Beschwerden
  13. Selbstverpflichtungserklärung
  14. Diakonie (eigenes Konzept für das Diakonische Werk Harlingerland)

 

 

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