Stand: 06.01.2025
Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht!
Denn ich bin mit dir, und niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden. (Apg. 18,9-10)
Die Arbeit in Kirchenkreis, Kirchengemeinde und kirchlichen Einrichtungen lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der kirchlichen Arbeit entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend sein soll. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausgenutzt werden.
Gewalt geschieht immer in einem Kontext von Machtgefälle, Machtausübung und Machtmissbrauch und kann auf verschiedenen Ebenen ausgeübt werden: physisch, psychisch, sexuell. Die Grenzen der Einordnung als Grenzverletzung, Übergriff oder Gewalt bis hin zum Missbrauch sind fließend:
An vielen Orten in unserem Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden und Einrichtungen gelingt gute und vertrauensvolle Arbeit seit vielen, vielen Jahren. In unserem Kirchenkreis gab es jedoch auch zwei bekanntgewordene Fälle von sexualisierter Gewalt, die leider nicht verhindert, aber aufgearbeitet werden konnten Wir wissen um die langen Nachwirkungen und bleibende Verletzungen. Darum hat für uns die Prävention oberste Priorität. Deshalb nehmen wir die Risko- und Ressourcenanalyse für alle Teilbereiche der kirchlichen Arbeit ernst und einzeln vor in den Anhängen (1-10+14) .
Partizipation meint die Beteiligung, Mitsprache und Mitwirkung von Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen und Teilnehmenden an den Angeboten in Kirchenkreis, Kirchengemeinden und Einrichtungen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Wo Gesprächssituationen uneindeutig sind, befördern wir Eindeutigkeit.
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Harlingerland, zu dem die Kirchengemeinde Langeoog gehört, verfügt über ein Verfahren zum Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und Beschwerden. Den konkreten Ablauf vom Eingang bis zum Ergebnis des Klärungsprozesses und einer Rückmeldung stellt die Abbildung auf der Website des Kirchenkreises Harlingerland im Anhang (11a) dar. Ein Formular zur Erfassung von Einzelfällen und Beschwerden ist als Anhang (12) angefügt. Die Abläufe in den besonderen Fällen von Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt unter Minderjährigen sind in den Anhängen (11b und 11c) beschrieben. Zum Umgang mit jedem Einzelfall gehört auch der Krisenplan der Landeskirche der sich im Anhang (11d) findet.
Für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche definieren wir ergänzend das Beschwerdemanagement im Einzelnen im Anschluss an die Risiko- und Ressourcenanalyse in den Anhängen (1-10+14).
Für alle Beschwerden und Fälle sexualisierter Gewalt stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Erste Kontakt- und Ansprechpersonen für die einzelnen Arbeitsbereiche finden sich in den jeweiligen Anhängen (1-10+14).
Für Beschwerden, die Menschen anonym abgeben wollen, sind folgende Briefkästen vorgesehen:
An unterschiedlichen Stellen haben wir das Thema Schutzkonzept und Prävention sexualisierter Gewalt fest verankert:
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsene in gemeindlichen Leitungsfunktionen sind verpflichtet, vor Beginn der Mitarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses ist für alle Hauptamtlichen Bestandteil der Personalakte und wird alle fünf Jahre aktualisiert. Alle Mitarbeitenden haben das Recht und die Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen insbesondere auch zum Themenkomplex sexualisierter Gewalt. Auf Veröffentlichungen und Fachliteratur wird hingewiesen bzw. diese zur Verfügung gestellt.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden tragen und unterschreiben eine Selbstverpflichtungs-erklärung auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Dieser bietet Orientierung und Handlungssicherheit. Gleichzeitig signalisieren der Kodex und die Verpflichtung nach außen, dass sich alle Mitarbeitenden im Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden und Einrichtungen mit den Themen Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und deren Prävention auseinandergesetzt haben und aufmerksam damit umgehen. Eine Kultur der Achtsamkeit ist zum Schutz und Wohlbefinden aller etabliert.
Ergänzende Verpflichtungen werden ggf. für die einzelnen Bereiche gesondert definiert.
Die im Kirchenkreis erarbeitet Selbstverpflichtungserklärung findet sich auf der Website des Kirchenkreises im Anhang (13).
(Die genannten Anhänge finden sich auf der Website des Kirchenkreises Harlingerland)
Anhang (11a)
Anhang (11b)
Anhang (11c)
Anhang (11d)
Das Konzept wurde von der Steuerungsgruppe federführend erarbeitet. Teilbereiche wurden durch den Kreisjugenddienst, den Kreisjugendkonvent, die Kirchenkreiskonferenz und den Diakonievorstand erarbeitet.
In der Kirchenkreissynode zusammen mit allen hauptamtlichen Mitarbeitenden wurde das Schutzkonzept vorgestellt, diskutiert und beschlossen. Fortan wird es weiterentwickelt.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung umfasst unter anderem folgende Themenbereiche:
Federführend für die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes sind
Alle zwei Jahre werden wir das Schutzkonzept aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage des Kirchenkreises abrufbar. Alle Kirchengemeinden werden mit einem Ordner zum Schutzkonzept ausgestattet, der individuell weiterentwickelt und aktualisiert werden kann. Der Ordner soll sichtbar in den Gemeindehäusern und Einrichtungen ausliegen.
In der Steuerungsgruppe haben mitgearbeitet:
Sina Brüling und Katharina Willms (Kreisjugendkonvent), Jürgen Buß (Vorsitzender der KK-Synode) Diakon Matthias Conrad (KJD, MAV), Christian Cordes (KK-Synode und Diakonieausschuss), Superintendentin Eva Hadem (Gesamtleitung Kirchenkreis), Pastorin Martina Stecher (Beauftragte für Konfirmand*innen-Arbeit, Kirchengemeinde), Pastor Thomas Thiem (Diakonie und Kirchengemeinde), Dörthe Utesch (Kirchenvorstand und Kita-Arbeit).
Bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt bedanken wir uns für die Begleitung und Unterstützung in der Erstellung des Schutzkonzeptes.
Anhang (zu finden auf der Startseite der Homepage des Kirchenkreises)

|
|